Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienwohnungen Spalter EINSER
Inhaber: Swen Deobald
Schnittling 26, 91174 Spalt
[email protected]
+49 9175 9072984
www.spalter-einser.de
Stand: 02.04.2026
Herzlich willkommen bei den Ferienwohnungen Spalter EINSER!
Wir freuen uns, Sie als Gast begrüßen zu dürfen, und möchten Ihnen einen angenehmen, entspannten Aufenthalt im Fränkischen Seenland bereiten. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Grundlage unserer Zusammenarbeit – transparent, fair und verbindlich für beide Seiten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.
- Die AGB gelten für Direktbuchungen über die Website des Vermieters www.spalter-einser.de (über Lodgify), per E-Mail oder Telefon sowie für sonstige Direktvertriebswege des Vermieters.
- Bei Buchungen über Vermittlungs- oder Buchungsplattformen, insbesondere Booking.com, Airbnb oder FeWo-direkt, gelten ergänzend die jeweiligen Plattformbedingungen. Im Verhältnis zwischen Vermieter und Gast gelten diese AGB insoweit, als sie nicht zwingend durch vorrangige Plattformregelungen verdrängt werden.
- Abweichende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragspartner und Vertragsschluss
- Vertragspartner sind der Gast und der Vermieter, Spalter EINSER – Inhaber Swen Deobald.
- Die Präsentation der Ferienwohnungen auf der Website, in Inseraten oder auf Buchungsplattformen stellt noch kein verbindliches Angebot des Vermieters dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung durch den Gast.
- Bei Direktbuchungen kommt der Vertrag zustande, sobald der Vermieter die Buchung in Textform bestätigt oder die Buchung im Buchungssystem verbindlich annimmt.
- Bei Online-Buchungen über ein Buchungssystem kommt der Vertrag mit Abschluss des elektronischen Buchungsvorgangs und Zugang der Buchungsbestätigung zustande.
- Der buchende Gast muss volljährig sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der buchende Gast haftet dafür, dass sämtliche Mitreisenden die Vertragsbedingungen, die Hausordnung und die Anweisungen des Vermieters einhalten.
§ 3 Mietobjekt, Belegung, Nutzungszweck
- Vermietet werden sechs Ferienwohnungen in Spalt (Stiegelmühle), die sich im selben Gebäude befinden.
- Maßgeblich für Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung sind ausschließlich die Buchungsbestätigung und die dort bezeichnete Wohnung.
- Die zulässige Höchstbelegung ergibt sich aus der jeweiligen Wohnungsbeschreibung oder Buchungsbestätigung. Sie beträgt je nach Wohnung maximal drei bis sechs Personen.
- Die Nutzung der Ferienwohnung ist ausschließlich zu Beherbergungszwecken zulässig. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters sind insbesondere Veranstaltungen, Partys, gewerbliche Nutzungen, Foto- oder Filmproduktionen, Untervermietung sowie die unentgeltliche Überlassung an nicht angemeldete Dritte nicht erlaubt.
- Tagesbesucher sind nach vorheriger Ankündigung beim Vermieter gestattet, sofern die Gesamtzahl der gleichzeitig anwesenden Personen (Gäste und Besucher) die Anzahl der gebuchten Personen zuzüglich zwei Personen nicht übersteigt. Übernachtungen durch Tagesbesucher sind nicht erlaubt.
- Eine Belegung über die vereinbarte Personenzahl hinaus bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
- Wird während des Aufenthalts eine Belegung über die vertraglich vereinbarte Personenzahl festgestellt, ist der Vermieter berechtigt, den für die tatsächliche Belegung geltenden Preis nachträglich in Rechnung zu stellen. Die Differenz zum bereits gezahlten Buchungspreis wird sofort fällig. Das Recht des Vermieters zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 17 dieser AGB bleibt unberührt.
§ 4 Preise, Kurtaxe, Zusatzleistungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
- Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, handelt es sich um Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und der zwingenden Preisbestandteile. Nicht umfasst sind öffentlich-rechtliche Abgaben wie Kurtaxe, Gästebeitrag oder vergleichbare kommunale Abgaben, soweit diese gesondert ausgewiesen und erhoben werden.
- Für den Ort der Unterkunft anfallende Kurtaxe oder Tourismusabgaben werden nach der jeweils geltenden kommunalen Regelung erhoben und sind vom Gast zusätzlich zu zahlen, soweit sie nicht bereits im ausgewiesenen Gesamtpreis enthalten sind.
- Zusatzleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 5 Zahlungsbedingungen
- Der gesamte Buchungspreis ist bei Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, sofern in der Buchungsbestätigung oder auf der Buchungsplattform nichts Abweichendes geregelt ist.
- Akzeptierte Zahlungsarten sind insbesondere Kreditkarte, Überweisung, PayPal sowie elektronische Zahlungen über angebundene Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe.
- Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Zahlung ist der Vermieter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Wohnung anderweitig zu vermieten. Gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
§ 6 Kaution
- Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall eine Kaution zu verlangen, sofern dies vor Vertragsschluss oder spätestens in der Buchungsbestätigung ausgewiesen wird.
- Die Kaution beträgt – je nach gebuchter Wohnung, Aufenthaltsdauer, Personenzahl und Risikoprofil der Buchung – zwischen 200,00 EUR und 1.800,00 EUR.
- Die Kaution ist vor Anreise fällig. Der Vermieter kann die Herausgabe von Zutrittsdaten bis zum vollständigen Eingang der Kaution zurückhalten.
- Die Kaution dient der Sicherung aller fälligen Ansprüche des Vermieters aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Schäden, Sonderreinigung, Schlüssel- oder Zugangscode-Missbrauch, verspäteter Räumung und sonstiger vom Gast zu vertretenden Pflichtverletzungen.
- Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von vierzehn Tagen nach Abreise, sofern und soweit keine gesicherten Ansprüche des Vermieters bestehen. Ist die Schadenshöhe innerhalb dieser Frist noch nicht abschließend feststellbar, ist der Vermieter berechtigt, einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Klärung zurückzubehalten.
§ 7 An- und Abreise
- Die Ferienwohnung steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
- Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis spätestens 11:00 Uhr vollständig geräumt und in vertragsgemäßem Zustand zu übergeben.
- Eine frühere Anreise oder spätere Abreise bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters und begründet ohne ausdrückliche Bestätigung keinen Anspruch.
- Bei schuldhaft verspäteter Räumung ist der Vermieter berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand und Schaden zu verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Bei Aufenthalten von mehr als zwei Wochen kann bei An- und Abreise ein Übergabeprotokoll erstellt werden, in dem der Zustand der Unterkunft und des Inventars beiderseitig dokumentiert wird. Das Protokoll dient als Grundlage für etwaige Schadensansprüche.
§ 8 Self-Check-in, elektronische Zutrittssysteme, Zugangscodes
- Der Zugang zur Unterkunft kann über elektronische Zutrittssysteme, Türcodes oder vergleichbare digitale Zugangsdaten erfolgen.
- Zugangsdaten werden dem Gast rechtzeitig vor Anreise zur Verfügung gestellt, sofern alle fälligen Zahlungen einschließlich einer etwaigen Kaution vollständig eingegangen sind.
- Zugangsdaten gelten ausschließlich für den gebuchten Zeitraum und nur für die angemeldeten Gäste.
- Der Gast ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht an unberechtigte Personen weiterzugeben.
- Bei Weitergabe, Missbrauchsverdacht, Sicherheitsvorfällen oder sonstiger Gefährdungslage ist der Vermieter berechtigt, Zugangsdaten jederzeit zu sperren, zu ändern oder neu zu vergeben.
- Der Gast haftet für Schäden und Mehraufwand, die durch eine von ihm zu vertretende unbefugte Weitergabe oder missbräuchliche Nutzung von Zugangsdaten entstehen.
§ 9 Pflichten des Gastes
- Der Gast hat die Ferienwohnung, das Inventar, technische Einrichtungen sowie Gemeinschaftsflächen pfleglich zu behandeln.
- Während des Aufenthalts festgestellte Mängel, Schäden oder Störungen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
- Der Gast hat für angemessenes Lüften, Heizen und Schließen von Fenstern und Türen Sorge zu tragen sowie Wasser, Strom und Inventar schonend zu nutzen.
- Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags, soweit sie dem Gast vor oder bei Anreise zugänglich gemacht wurde.
- Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass Mitreisende und Besucher die vertraglichen Regelungen ebenfalls einhalten.
§ 10 Rauchverbot
- In sämtlichen Innenräumen des Gebäudes und der Ferienwohnungen gilt ein striktes Rauchverbot. Dies gilt ausdrücklich auch für Wintergarten, Balkone, Loggien, das Rauchen am geöffneten Fenster, Flure, das Treppenhaus und sonstige Innenbereiche.
- Rauchen ist ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Außenbereichen zulässig, die mit Aschenbechern ausgestattet sind.
- Bei schuldhaften Verstößen kann der Vermieter die tatsächlich erforderlichen Kosten einer zusätzlichen Reinigung, Geruchsneutralisation, Textil- oder Inventarbehandlung sowie daraus folgende Ausfallkosten geltend machen. Der Vermieter kann statt einer konkreten Berechnung eine angemessene Reinigungspauschale ansetzen; dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
§ 11 Haustiere
- Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
- Wird ein Haustier entgegen diesem Verbot in die Unterkunft eingebracht, ist der Vermieter berechtigt, die sofortige Entfernung des Tieres zu verlangen und den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Ein Anspruch des Gastes auf anteilige Rückerstattung des Mietpreises besteht in diesem Fall nicht, soweit dem Vermieter ein Schaden in entsprechender Höhe entstanden ist.
- Zusätzlich kann der Vermieter den durch den Verstoß verursachten Mehraufwand und Schaden, insbesondere für Sonderreinigung oder Ausfallzeiten, geltend machen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 12 Ruhezeiten, Partys, Veranstaltungen
- Partys, Feiern, Veranstaltungen und sonstige störende Zusammenkünfte sind untersagt.
- Folgende Ruhezeiten sind verbindlich einzuhalten:
- Nächtliche Ruhezeit: 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr
- Mittagsruhe: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Der Gast hat auf Mitbewohner, Nachbarn und andere Gäste Rücksicht zu nehmen. Die Ruhezeiten gelten auch im Außenbereich.
- Bei schwerwiegenden Störungen, insbesondere wiederholter Ruhestörung, unzulässiger Überbelegung, unerlaubten Veranstaltungen oder Gefährdung des Objekts, ist der Vermieter nach Abmahnung, soweit diese nicht entbehrlich ist, zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 13 WLAN / Internetnutzung
- Soweit der Vermieter WLAN oder Internetzugang bereitstellt, erfolgt dies freiwillig und im Rahmen der technischen, betrieblichen und örtlichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit, bestimmte Bandbreiten, bestimmte Empfangsqualität oder Eignung für bestimmte Zwecke besteht nicht.
- Der Gast darf den Internetzugang ausschließlich rechtmäßig nutzen. Untersagt sind insbesondere Urheberrechtsverletzungen, rechtswidrige Downloads, Verbreitung strafbarer Inhalte, Eingriffe in fremde IT-Systeme sowie jede missbräuchliche Nutzung.
- Der Gast haftet für von ihm zu vertretende Rechtsverletzungen, die über seinen Zugang verursacht werden, und stellt den Vermieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 14 Waschraum, Parkplatz, Gemeinschaftsflächen
- Soweit ein Waschraum mit Waschmaschine, Trockner, Wäscheständer und Bügelbrett zur Verfügung steht, erfolgt dessen Nutzung auf eigene Gefahr.
- Der Vermieter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eingebrachter Sachen des Gastes, insbesondere Kleidung, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eingreifen oder der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
- Pro Apartment kann ein Parkplatz zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch auf Bewachung oder Verwahrung besteht nicht.
- Für Fahrzeuge und darin befindliche Gegenstände haftet der Vermieter nur nach Maßgabe der Regelungen in § 18 dieser AGB.
- Gemeinschaftsflächen, insbesondere der Garten, sind schonend und rücksichtsvoll zu nutzen. Der Vermieter kann Nutzungsregeln hierzu in der Hausordnung festlegen.
- Das Laden von Elektrofahrzeugen, E-Bikes, E-Scootern oder sonstigen Geräten mit einem Akku von mehr als 500 Wh über hausinterne Steckdosen oder Stromversorgungen ist aus brandschutz- und sicherheitstechnischen Gründen nicht gestattet. Bei Bedarf steht der Vermieter für eine individuelle Absprache zur Verfügung. Bei schuldhaften Verstößen haftet der Gast für alle dadurch entstehenden Schäden, Mehrkosten und etwaige Ausfallzeiten in voller Höhe.
§ 15 Schäden, Verursacherhaftung, Sonderreinigung
- Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden und Verluste, die durch ihn, Mitreisende, Besucher oder von ihm veranlasste Dritte schuldhaft verursacht werden.
- Hierzu zählen insbesondere Beschädigungen an Mobiliar, Inventar, technischen Anlagen, Wänden, Böden, Türen, Zutrittssystemen, Gemeinschaftsflächen sowie ein über das vertragsgemäße Maß hinausgehender Reinigungsaufwand.
- Der Gast ist verpflichtet, verursachte Schäden unverzüglich mitzuteilen.
- Erforderliche Sonderreinigungen, Reparaturen, Ersatzbeschaffungen und Nutzungsausfälle können in der tatsächlich entstandenen Höhe geltend gemacht werden.
- Für nicht ordnungsgemäß gereinigtes Geschirr und Kücheninventar kann der Vermieter eine Aufwandspauschale in Höhe von 40,00 EUR erheben. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
§ 16 Rücktritt des Gastes / Stornierung
- Der Gast kann vor Reisebeginn jederzeit in Textform vom Vertrag zurücktreten.
- Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
- Im Falle des Rücktritts kann der Vermieter anstelle einer konkreten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschädigung verlangen:
- bis einschließlich 14 Tage vor Anreise: kostenfrei
- ab 13 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise: 100 % des Gesamtpreises
- Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Dem Gast wird empfohlen, eine Reiserücktrittskosten- sowie eine Reise-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
§ 17 Rücktritt und außerordentliche Kündigung durch den Vermieter
- Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn
- fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht geleistet werden,
- der Gast über wesentliche Tatsachen unrichtige Angaben macht,
- die Unterkunft vertragswidrig genutzt wird,
- eine unzulässige Überbelegung vorliegt,
- erhebliche Störungen des Hausfriedens oder Sicherheitsverstöße vorliegen,
- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
- Beruht der Rücktritts- oder Kündigungsgrund auf Umständen aus der Sphäre des Gastes, bleiben Ansprüche des Vermieters auf Vergütung oder Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB unberührt.
§ 18 Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet der Vermieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Vermieter einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie übernommen oder zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eingreifen.
§ 19 Videoüberwachung und Datenschutz
- Im Außenbereich des Gebäudes sowie in den Fluren/Treppenhäusern können Videoüberwachungssysteme zum Schutz von Personen, Eigentum, Zutrittskontrolle und zur Wahrung berechtigter Interessen eingesetzt werden.
- Eine Videoüberwachung innerhalb der vermieteten Wohnungen erfolgt nicht.
- Informationen zur Videoüberwachung und zur sonstigen Verarbeitung personenbezogener Daten werden gesondert in der Datenschutzerklärung des Vermieters bereitgestellt, die auf der Website www.spalter-einser.de abrufbar ist. Hinweise gemäß Art. 13 DSGVO sind zudem vor Ort an geeigneter Stelle angebracht.
§ 20 Kein Widerrufsrecht
Für Verträge über die Erbringung von Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken besteht bei einem Vertrag, der für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
§ 21 Verbraucherstreitbeilegung
Der Vermieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 22 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
§ 23 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und stehen bei Fragen jederzeit gern zur Verfügung.
Swen Deobald
[email protected]
+49 9175 9072984